Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivilschutz
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 59 BV
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- 16+
- 18+
Wirst du dienstuntauglich erklärt, leistest du weder Militärdienst noch Zivildienst noch Zivilschutz.
Wenn du dienstuntauglich bist, bezahlst du eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe - auch wenn du kein Einkommen hast, musst du ein Minimum bezahlen.
Dies gilt nur für Schweizer Staatsbürger:innen, deren amtliches Geschlecht männlich ist. (Art. 59 BV)

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Bürgerrechte und Pflichten
Einbürgerung
Art. 9 BüG / Art. 2 BüV / Art. 6 BüV
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Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Bürgerrechte und Pflichten
Bevölkerungsvorstoss
Art. 5 Partizipationsreglement Stadt St. Gallen
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Nachtleben
Polizeiliche Einvernahme und Aussageverweigerung
Art. 13 JStPO / Art. 113 StPO / Art. 163 StPO
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