Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivilschutz
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 59 BV
- -16
- 16+
- 18+
Wirst du dienstuntauglich erklärt, leistest du weder Militärdienst noch Zivildienst noch Zivilschutz.
Wenn du dienstuntauglich bist, bezahlst du eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe - auch wenn du kein Einkommen hast, musst du ein Minimum bezahlen.
Dies gilt nur für Schweizer Staatsbürger:innen, deren amtliches Geschlecht männlich ist. (Art. 59 BV)

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Nachtleben
Polizeiliche Einvernahme und Aussageverweigerung
Art. 13 JStPO / Art. 113 StPO / Art. 163 StPO
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Wahlrecht und Stimmrecht
Art. 136 BV
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Rechtsfähigkeit
Art. 11 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Zwangsheirat / Zwangsehe
Art. 181a StGB
- -16
- 16+
- 18+

