Bevölkerungsvorstoss
Art. 5 Partizipationsreglement Stadt St. Gallen
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- 16+
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Wenn du in der Stadt St.Gallen wohnst und mindestens 13 Jahre alt bist, kannst du auch ohne Stimmrecht politisch mitreden - mit dem sogenannten Bevölkerungsvorstoss.
Ein Bevölkerungsvorstoss ist ein Brief an die Regierung der Stadt (Stadtparlament), in dem du beschreibst, welche Veränderungen du dir als Einwohner:in der Stadt wünschst und welche Lösungen du vorschlägst. Den Vorstoss müssen insgesamt 15 Einwohner:innen der Stadt St. Gallen unterschreiben, bevor du ihn dem Stadtparlament übergibst (Art. 5 Partizipationsreglement der Stadt St. Gallen).

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Bürgerrechte und Pflichten
Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivilschutz
Art. 59 BV
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Bürgerrechte und Pflichten
Zivildienst
Art. 1 ZDG
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- 18+
Nachtleben
Polizeiliche Einvernahme und Aussageverweigerung
Art. 13 JStPO / Art. 113 StPO / Art. 163 StPO
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- 18+
Familie und Geld
Unterhaltspflicht
Art. 276 ZGB
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