Gegenseitiges Einverständnis
Gesundheit
Art. 189 StGB
- -16
- 16+
- 18+
Für alle sexuellen Handlungen – egal in welchem Alter – gilt die Freiwilligkeit. Alle Beteiligten müssen mit sämtlichen Handlungen zu jedem Zeitpunkt einverstanden sein.
Eine Person macht sich strafbar, wenn sie bei einer anderen Person z.B. durch Druck, Drohung oder Gewalt sexuelle Handlungen erzwingt (Art. 189 StGB).


