Sexting
OnlineverhaltenGesundheit
Art. 197 StGB
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Nacktbilder von Minderjährigen mit explizit sexuellem Charakter gelten grundsätzlich als Kinderpornografie und sind illegal (Art. 197 StGB).
Ausnahme: Wenn Jugendliche Nacktbilder von sich selbst an jemanden senden, der diese Bilder wünscht, gilt dies als einvernehmliches Sexting und ist nicht strafbar (Art. 197 Abs. 8bis StGB).
Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein (Art. 197 Abs. 8 StGB):
- Absender:in und Empfänger:in müssen einverstanden sein
- kein Geld oder Vorteile dafür angeboten oder verlangt werden
- der Altersunterschied zwischen Absender:in und Empfänger:in beträgt max. drei Jahre
- Absender:in und Empfänger:in kennen sich persönlich (reine Online-Bekanntschaften gelten nicht als persönlich)

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Onlineverhalten
Hacking
Art. 143 StGB
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Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Onlineverhalten
Urheberrechte
Art. 10 und Art. 67 URG
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Onlineverhalten
Illegale Inhalte
Art. 135 StGB / Art. 174 StGB / Art. 177 StGB / Art. 180 StGB / Art. 197 StGB
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