Urheberrechte
Onlineverhalten
Art. 10 und Art. 67 URG
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Bilder, Fotos, Filme, Musik etc. sind geschützt und der:die Urheber:in entscheidet, ob und zu welchem Zweck die Werke verwendet werden (Art. 10 URG).
Die Werke anderer ohne deren Einverständnis zu verändern, zu veröffentlichen oder als deine Werke auszugeben ist strafbar (Art. 67 URG).
Beispiel: du machst dich strafbar, wenn du Bilder oder Musik im Internet Drittpersonen zur Verfügung stellst, ohne den:die Urheber:in vorher zu fragen.

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Onlineverhalten
Illegale Inhalte
Art. 135 StGB / Art. 174 StGB / Art. 177 StGB / Art. 180 StGB / Art. 197 StGB
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Onlineverhalten
Sexting
Art. 197 StGB
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Onlineverhalten
Pornografie
Art. 197 StGB
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Onlineverhalten
Altersbegrenzung Games
Art. 1 und Art. 2 JSFVG
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