Strafmündigkeit
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 3 JStG
- -16
- 16+
- 18+
Zwischen deinem 10. und 18. Geburtstag unterstehst du dem Jugendstrafgesetz – wenn du gegen das Gesetz verstösst, kannst du gemäss Gesetz bestraft werden (Art. 3 JStG).

Art. 3 JStG
Zwischen deinem 10. und 18. Geburtstag unterstehst du dem Jugendstrafgesetz – wenn du gegen das Gesetz verstösst, kannst du gemäss Gesetz bestraft werden (Art. 3 JStG).

