Einbürgerung
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 9 BüG / Art. 2 BüV / Art. 6 BüV
- -16
- 16+
- 18+
Wenn du eine ausländische Staatsangehörigkeit hast und einen Schweizer Pass erhalten willst, kannst du bei Volljährigkeit die Einbürgerung beantragen.
Für die Einbürgerung musst du bestimmte Kriterien erfüllen: du musst mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und eine C-Bewilligung besitzen (Art. 9 BüG) und ausserdem musst du gut in der Schweiz integriert sein (Art. 2 BüV) sowie die lokale Landessprache nachweislich gut beherrschen (Art. 6 BüV).

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Nachtleben
Polizeiliche Einvernahme und Aussageverweigerung
Art. 13 JStPO / Art. 113 StPO / Art. 163 StPO
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Bürgerrechte und Pflichten
Handlungsfähigkeit
Art. 12-13 ZGB
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Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Bürgerrechte und Pflichten
Ehe
Art. 94 ZGB
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