infos für junge Leute

Ausgang öffentlicher Raum

Nachtleben

Art. 29 PG

  • -16
  • 16+
  • 18+

Da öffentliche Plätze allen zur Verfügung stehen, darf die Polizei dich wegweisen, wenn du andere durch Lärm, Verschmutzung, Alkoholkonsum oder Gewalt störst (Art. 29 PG).

Nachtleben
Bild: Unsplash
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