Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
Gesundheit
Art. 188 StGB
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Erwachsene Personen, die mit Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren sexuelle Handlungen vornehmen, machen sich strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und dieses ausgenutzt wird (Art. 188 StGB).
Eine Abhängigkeit besteht z.B., wenn eine erwachsene Person aufgrund ihres Berufs oder ihrer Position eine gewisse Macht über Minderjährige hat.
Beispiele von Abhängigkeit: Schüler:innen gegenüber Lehrer:innen, Jugendliche gegenüber Betreuer:innen, Lernende gegenüber Ausbildner:innen etc.

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Weitere Rechte & Pflichten
Gesundheit
Rauchen
Art. 136 StGB / Art. 301 ZGB
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Gesundheit
Schutzalter Sexualität
Art. 187 StGB
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Gesundheit
Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung
Art. 118 StGB / Art. 119 StGB / Art. 120c StGB
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Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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