infos für junge Leute

Sozialhilfe

Finanzielles

Menschen, die in der Schweiz in Geldnot geraten, haben ein Anrecht auf Sozialhilfe. Hier erfährst du alles Wissenswerte dazu.

Grundlagen der Sozialhilfe. Quelle: SKOS

Was heisst Sozialhilfe?

Sozialhilfe ist eine staatlich finanzierte Hilfe für Notlagen. Das heisst:

  • Finanzielle Hilfe: Sozialhilfe bezahlt Miete, Krankenkasse (Grundversicherung) und Grundbedarf (also Essen, Kleidung, Hygiene etc.). Der genaue Betrag unterscheidet sich je nach Lebenssituation und wird vom Sozialamt individuell berechnet.
  • Persönliche Hilfe: Du bekommst eine für dich zuständige Beratungsperson, die dich auf dem Weg zurück in ein eigenständiges Leben unterstützt und dir Pflichten auferlegen darf. Die Beratungsperson hat Schweigepflicht.

Beachte: bei jungen Erwachsenen (18-25) gelten spezielle Regeln - meistens erhalten junge Erwachsene weniger Sozialhilfe als Ältere.

Wer hat Anrecht?

Menschen, die in Geldnot sind und sich oder ihre Familie nicht mehr versorgen können, haben Anrecht auf Sozialhilfe. Der Grund für die Geldnot spielt - anders als bei der Arbeitslosenversicherung - keine Rolle.

Kein Anrecht auf Sozialhilfe haben Personen ohne Aufenthaltsbewilligung oder abgewiesene Asylbewerber:innen. Bei Asylant:innenstatus und vorläufiger Aufnahme gibt es kantonale Unterschiede.

Pflichten in der Sozialhilfe. Quelle: SKOS

Was sind meine Pflichten?

  • Du musst dich auf Stellen bewerben, wenn du nicht krankgeschrieben bist. Wie oft im Monat, gibt dir deine Beratungsperson vor. Bewirbst du dich nicht oder nimmst Arbeit nicht an, darf das Sozialamt dir die Sozialhilfe kürzen.
  • Du musst zuerst alle anderen Mittel nutzen: Sozialhilfe ist immer die allerletzte Lösung. Wenn du Geld hast, musst du das zuerst ausgeben. Wenn du ein Auto hast, darf das Sozialamt verlangen, dass du es verkaufst. Wenn du Anspruch auf andere Leistungen hast (Arbeitslosengeld, IV), musst du das zuerst beantragen.
  • Im Kanton St. Gallen musst du Sozialhilfe zurückzahlen: Wenn du keine Sozialhilfe mehr kriegst weil du z.B. arbeitest, prüft das Sozialamt regelmässig, ob du einen Teil zurückzahlen kannst. In St. Gallen verjähren Sozialhilfeschulden nach 15 Jahren, danach musst du nichts mehr zurückzahlen.
arrow cursorarrow cursor