IPV-Antrag
Die Krankenkassenprämien steigen immer weiter. Wenn du wenig Geld verdienst, kannst du als finanzielle Unterstützung eine individuelle Prämienverbilligung beantragen. Hier erfährst du alles Wissenswerte dazu.
Was ist IPV?
In der Schweiz müssen alle bei einer Krankenkasse versichert sein und monatlich einen Beitrag (Prämie) zahlen - auch wenn man nie krank ist!
Wenn du wenig Geld hast, kannst du eine Reduktion der Prämie beantragen, also eine individuelle Prämienverbilligung (IPV).
Den Antrag stellst du jedes Jahr online auf der Seite der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen bis zum 31. März.
Wie funktionierts?
- Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) prüft anhand deiner Steuerdaten deine finanzielle Situation und entscheidet, ob du für eine IPV infrage kommst
- Wenn du IPV erhältst, überweist die SVA die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse -> du erhältst dann eine reduzierte Prämienrechnung
Für wen ist IPV?
Du kannst dich anmelden, wenn...
- du am 1. Januar des aktuellen Jahres
in St.Gallen angemeldet warst (sonst musst du bis nächstes Jahr warten)
- du im laufenden Jahr aus dem Ausland nach St.Gallen gezogen bist (Anspruch ab Datum des Antrags!)
Beispiel (ohne Gewähr)
- Du bezahlst monatlich 300 Fr. Krankenkassenprämie
- Du hast nicht viel Geld und beantragst IPV
- Die SVA prüft deine finanzielle Situation und entscheidet, dass du eine Verbilligung von 110 Fr. bekommst
- Die SVA überweist die 110 Fr. direkt an deine Krankenkasse
- Du bekommst jetzt von der Krankenkasse monatlich eine Prämienrechnung von 190 Fr. statt wie vorher 300 Fr.
Achtung: eine IPV reduziert nur die Monatsprämie - wenn du krank wirst und ärztlich behandelt wirst, zahlst du die Behandlungskosten selbst!

