Zivildienst
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 1 ZDG
- -16
- 16+
- 18+
Anstelle des Militärdienstes kannst du auch einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) leisten. Hierzu kannst du nach der Rekrutierung ein schriftliches Gesuch einreichen. Der Zivildienst dauert länger als der Militärdienst (Art. 1 ZDG).


