Ehe
Bürgerrechte und PflichtenFamilie und Geld
Art. 94 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
In der Schweiz darf man heiraten, wenn man 1.) volljährig und 2.) urteilsfähig ist.
Eine Ehe darf in der Schweiz zwischen maximal zwei Menschen geschlossen werden.
Eine Ehe darf in der Schweiz zwischen gleichgeschlechtlichen oder verschiedengeschlechtlichen Partner:innen geschlossen werden (Art. 94 ZGB).


