Ehe
Bürgerrechte und PflichtenFamilie und Geld
Art. 94 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
In der Schweiz darf man heiraten, wenn man 1.) volljährig und 2.) urteilsfähig ist.
Eine Ehe darf in der Schweiz zwischen maximal zwei Menschen geschlossen werden.
Eine Ehe darf in der Schweiz zwischen gleichgeschlechtlichen oder verschiedengeschlechtlichen Partner:innen geschlossen werden (Art. 94 ZGB).

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Bürgerrechte und Pflichten
Einbürgerung
Art. 9 BüG / Art. 2 BüV / Art. 6 BüV
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Handlungsfähigkeit
Art. 12-13 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Familie und Geld
Unterhaltspflicht
Art. 276 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Nachtleben
Polizeiliche Einvernahme und Aussageverweigerung
Art. 13 JStPO / Art. 113 StPO / Art. 163 StPO
- -16
- 16+
- 18+

