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Nachtleben

Art. 215 StPO / Art. 250 StPO / Art. 252 StPO

  • -16
  • 16+
  • 18+

Bei Verdacht auf eine Straftat darf dich die Polizei in der Öffentlichkeit anhalten und deinen Ausweis kontrollieren sowie verlangen, dass du deine Sachen vorzeigst oder dein Auto zur Kontrolle öffnest (Art. 215 StPO). 

Die Polizei darf deine Taschen und Kleider durchsuchen und dich nach gefährlichen Gegenständen abtasten (Art. 250 StPO). 

Weiterführende körperliche Untersuchungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt - hierzu muss dich die Polizei in einen geschlossenen Raum oder Fahrzeug bringen oder mit dir zum Polizeiposten. Körperöffnungen dürfen ausschliesslich von Ärzt:innen kontrolliert werden (Art. 252 StPO). 

Polizei
Bild: Unsplash
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