Erstausbildung
Arbeit und Bildung
Art. 276 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Die Erstausbildung umfasst die erste Ausbildung, die dich dazu qualifiziert, einem Beruf nachzugehen.
Grundsätzlich müssen dich deine Eltern bei der Erstausbildung finanziell unterstützen, auch wenn du schon volljährig bist (Art. 276 ZGB).
Deine Eltern dürfen aber von dir Mithilfe fordern, z.B. durch Abgabe von Geld.

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Arbeit und Bildung
Lohn
Art. 322 OR
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- 18+
Gesundheit
Urlaub Elternschaft
Art. 329 OR / Art. 336c OR
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Arbeit und Bildung
Arbeitszeiten
Arbeitsgesetz / Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
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Arbeit und Bildung
Kleidungsvorschriften Arbeitsplatz
Art. 321d OR / Art. 328 OR / Art. 27 ArGV3
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