Lohnabzüge
Hast du dich schon einmal gefragt, was die Abzüge auf deiner Lohnabrechnung bedeuten? Hier erfährst du, was AHV, ALV und NBU sind – und wohin das Geld fließt, das dir vom Lohn abgezogen wird.
AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung)
Damit pensionierte Menschen nicht verarmen, wird allen noch arbeitenden Menschen ein Teil vom Lohn abgezogen, der direkt an die pensionierte Bevölkerung geht (AHV-Beitrag). Von diesem Abzug geht auch ein Teil an die Invalidenversicherung (IV), welche die Existenz von Menschen mit Beeinträchtigung sichert. Der AHV-Beitrag ist obligatorisch für alle ab spätestens 20 Jahren - auch wenn man nicht arbeitet, muss man den Beitrag leisten.
Im Pensionsalter erhält eine Person, die in der Schweiz wohnt, auf jeden Fall eine AHV-Rente, egal ob die Person jemals erwerbstätig war - dies ist ein grosser Unterschied zur Pensionskasse (siehe unten). Aber: je nachdem, wie viele Jahre man erwerbstätig war, ist die AHV-Rente höher oder tiefer.
ALV (Arbeitslosenversicherung)
Wenn du arbeitest und deine Stelle verlierst, bist du durch die Arbeitslosenversicherung vor Armut geschützt. Findest du nicht sofort eine neue Stelle, erhältst du maximal zwei Jahre lang 70-80 % deines letzten Lohnes in Form von Arbeitslosentaggeld. Das Geld stammt von den ALV-Abzügen der erwerbstätigen Bevölkerung. Arbeitslosengeld erhältst du aber nur, wenn du den Forderungen des RAV Folge leistest - z.B. darf das RAV von dir verlangen, dass du dich aktiv auf neue Stellen bewirbst und dir vorgeben, wie oft du dich monatlich bewerben musst.
Wenn du deine alte Stelle von dir aus gekündigt hast oder du dich nicht um eine neue Stelle bemühst, darf das RAV das Arbeitslosengeld mehrere Monate lang zurückbehalten.
NBU (Nichtberufsunfall)
Wenn du mehr als acht Stunden pro Woche für eine Arbeitgeberin arbeitest, bist du gegen Unfälle bei der Arbeit und in deiner Freizeit versichert. Die Unfallversicherung zahlt bei einem Unfall Behandlung, Medikamente, Transporte sowie Physiotherapie etc.
Anders als bei der Krankenkasse gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt - du zahlst also nichts selbst.
Diese Versicherung wird durch Lohnabzüge finanziert und Mitarbeiter:innen werden durch die Arbeitgeberin angemeldet.
Wichtig: melde Unfälle immer so schnell wie möglich deiner Arbeitgeberin und der Unfallversicherung!
KTG (Krankentaggeldversicherung)
Wenn du arbeitest und wegen Krankheit ausfällst, erhältst du für eine gewisse Zeit weiterhin einen Lohn. Damit dein:e Arbeitgeber:in dadurch kein Geld verliert - denn sie muss gleichzeitig auch die Person bezahlen, die deine Aufgaben übernimmt -, darf sie eine Krankentaggeldversicherung abschliessen und dir für die Prämien einen Teil des Lohnes abziehen. Beachte: Krankentaggeld erhält man bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit maximal zwei Jahre lang.
Dauert eine Krankheit voraussichtlich länger, empfiehlt sich nach sechs Monaten eine IV-Anmeldung.
Pensionskasse (BVG-Abzug / 2. Säule)
Wenn du arbeitest und mehr als 22'000 Fr. pro Jahr bei einer Arbeitgeberin verdienst, wird ein Teil deines Lohnes direkt in deine Pensionskasse einbezahlt. Die Pensionskasse ist eine Art Sperrkonto, d.h. du kannst das Geld nicht ausgeben, es bleibt dort bis du pensioniert bist und wird dir dann zusätzlich zur AHV als Rente ausbezahlt. Die AHV sichert deine Existenz und die Pension sorgt dafür, dass du nach der Pensionierung möglichst wie bisher weiterleben kannst. Wenn du die Stelle wechselst, musst du das Geld jedes Mal von der alten in die neue Pensionskasse übertragen.

